AGB Datalink AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Datalink AG
Version 1.0, 25. Mai 2019
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche
Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden bzw. der Kundin (nachfolgend
„Kunde“ genannt) und der Dienstleistungsfirma Datalink AG
(nachfolgend "Datalink AG" genannt).
1.2. Diese AGB gelten ausschliesslich; entgegenstehende oder von diesen
AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es
sei denn, die Datalink AG hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
1.3. Diese AGB’s gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen
der Datalink AG und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart wurden.
1.4. Datalink AG weist seine Kunden gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes
über den Datenschutz darauf hin, dass ihre im Rahmen der
Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erworbenen Personen- und
Firmendaten von Datalink AG soweit für die Vertragsabwicklung notwendig
bearbeitet werden. Der Kunde erteilt Datalink AG die ausdrückliche Zustimmung
hierfür. Der Kunde weist auch seine Mitarbeiter über eine entsprechende
Datenbearbeitung im Rahmen der Vertragsabwicklungen mit
Datalink AG hin. Datalink AG geht deshalb davon aus, dass Mitarbeitende des
Kunden mit einer solchen Datenverarbeitung durch Datalink AG einverstanden
sind.
2. Vertragsabschluss
2.1. Ein Vertrag kann zwischen dem Kunden und Datalink AG mündlich,
schriftlich oder durch konkludentes Verhalten zustande kommen. In der
Regel werden Verträge durch eine schriftliche Bestellung des Kunden gestützt
auf eine schriftliche Offerte der Datalink AG abgeschlossen werden
oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Datalink AG, welcher
der Kunde nicht innert 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung
schriftlich widerspricht.
2.2. Die Preisangaben, Tarife, Stundenansätze etc. der Datalink AG im Internet,
in Katalogen, in Präsentationen sowie in Anzeigen sind für Datalink AG
freibleibend und müssen von Datalink AG zur Rechtsverbindlichkeit
ausdrücklich schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigt werden.
3. Umfang der Leistung
3.1. Für den Umfang der Leistung ist die vom Kunden unterzeichnete Offerte
/ Bestellung oder die schriftliche Auftragsbestätigung von Datalink AG
massgebend. Änderungen hinsichtlich der Auftragsbestätigung von Datalink AG
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch Datalink AG.
3.2. Der Kunde hat Datalink AG vor Erstellung einer Offerte schriftlich auf
die Vorschriften und Normen hinzuweisen, die sich auf die Leistung von Datalink AG
beziehen. Mangels anderweitiger Vereinbarung entsprechen die
Leistungen von Datalink AG nur solchen Vorschriften und Normen, welche
in der Auftragsbestätigung oder Offerten von Datalink AG genannt sind.
Vorstehender Satz gilt nicht für die Einhaltung zwingender gesetzlicher
Vorschriften und Normen.
3.3. Schuldet Datalink AG die Entwicklung von Software, so ist die Leistung,
unabhängig von anderweitigen Eigenschaften der Software, vertragsgemäss
erbracht, wenn sie den in der Funktionsbeschreibung der Datalink AG
festgelegten Spezifikationen entspricht.
3.4. Änderungen und Ergänzungen des Gegenstandes oder des Umfangs
der geschuldeten Leistung sind ohne schriftliche Bestätigung der Datalink AG
unverbindlich.
3.5. Die Datalink AG ist ermächtigt, Änderungen oder Ergänzungen an den
vereinbarten Leistungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen,
soweit diese für den Kunden keine Preiserhöhung bewirken.
3.6. Vereinbarte Leistungsfristen sind für Datalink AG freibleibend und setzen
insbesondere die Erfüllung der vertraglichen Mitwirkungspflichten
des Kunden und die rechtzeitige Belieferung der Datalink AG durch Vorlieferanten
voraus. Der Kunde ist in keiner Weise berechtigt, Datalink AG für
Schäden wegen Nichteinhaltung vertraglicher Lieferziele haftbar zu machen.
3.7. Der Kunde stellt Datalink AG kostenlos alle Informationen, Einrichtungen
und sonstige Unterstützung zur Verfügung, damit Datalink AG die
vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erbringen kann. Der Kunde
verpflichtet sich, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen
dafür zu schaffen, dass die Datalink AG die vereinbarten Leistungen erbringen
kann. Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlerhafte oder
ungenügende Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.
3.8. Datalink AG ist ermächtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen
oder die Erfüllung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen.
4. Preis
4.1. Die Preise verstehen sich mangels besonderer Vereinbarung in
Schweizer Franken. Auftragsbedingte Auslagen und Spesen werden zusätzlich
in Rechnung gestellt.
4.2. Der Kunde trägt alle Arten von Steuern (insbesondere die aktuellen
Mehrwertsteuern), Abgaben, Gebühren und Zölle zusätzlich zu den von
Datalink AG offerierten und vereinbarten Preisen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Mangels besonderer Vereinbarung werden ausgeführte Arbeiten und
Lieferungen der Datalink AG dem Kunden monatlich in Form einer Teil- oder
Schlussrechnung in Rechnung gestellt.
5.2. Alle Zahlungen des Kunden sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.
5.3. Die Zahlungen sind vom Kunden fristgerecht auf ein von Datalink AG
zu nennendes Bank- oder Postkonto zu leisten.
5.4. Ist der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand, so ist Datalink AG
ohne Einschränkung ihrer ihrer vertraglichen und/oder gesetzlichen
Rechte befugt, die weitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis neue
Zahlungsbedingungen vereinbart sind und/oder Datalink AG für die weitere
Vertragserfüllung ausreichende Sicherheiten erhalten hat. Kann eine solche
Vereinbarung nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Erfüllungsaussetzung
getroffen werden oder erhält Datalink AG nicht ausreichende
Sicherheiten, so ist Datalink AG unbeschadet ihrer gesetzlichen und vertraglichen
Rechte berechtigt, nach Fristsetzung und Ablehnungsandrohung
vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzforderungen der Datalink AG
bleiben vorbehalten.
5.5. Die Verrechnung von Gegenforderungen des Kunden sind nur zulässig,
wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder von Datalink AG
ausdrücklich anerkannt sind.
5.6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Datalink AG berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 8% pro Jahr zu fordern.
6. Gefahrenübergang, Entgegennahme und Rüge
6.1. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung des Leistungsgegenstandes
auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder Datalink AG noch andere Leistungen übernommen hat. Auf
Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch Datalink AG
gegen versicherbare Risiken versichert.
6.2. Für die Zusendung von Gegenständen an Datalink AG trägt der Kunde
die Gefahr, soweit es sich dabei nicht um die Rücksendung mangelhafter
Ware handelt. Die Transportkosten werden nur für die Rücksendung von
berechtigt beanstandeten Waren ersetzt.
6.3. Der Kunde hat jede Leistung, insbesondere jedes erhaltene Arbeitsergebnis,
jedes gelieferte Werk, jede empfangene Sache sowie jedes erhaltene
Resultat, Zwischenresultat und Testergebnis unverzüglich nach
seinem Empfang zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich und substantiiert
zu rügen. Unterlässt der Kunde eine Mängelrüge innert 5 Tagen
nach Abnahme der Leistung, des Werkes oder der Ware, so gelten die
entsprechenden Leistungen der Datalink AG als vom Kunden genehmigt.
Treten verborgene Mängel erst später zu Tage, so hat der Kunde diese
sofort schriftlich und substantiiert bei Datalink AG zu rügen. Unterlässt der
Kunde eine rechtzeitige Rüge, so gelten die entsprechenden Leistungen
der Datalink AG als vom Kunden genehmigt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die von der Datalink AG ausgelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung
sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sowie sonstiger
Forderungen, die die Datalink AG gegen den Kunden in unmittelbaren Zusammenhang
mit der gelieferten Ware nachträglich erwirbt, gleich aus
welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware im Eigentum der Datalink AG.
Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen
geleistet werden. Die Ware kann auch geistiges Eigentum sein in Form von einem Angebot.
7.2. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung oder Konkursbeschlag
des Kaufgegenstandes hat der Kunde der Datalink AG sofort schriftlich
Meldung zu machen und den Dritten unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum
der Datalink AG hinzuweisen.
8. Haftung für Mängel
8.1. Für Leistungsmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
gehört, haftet Datalink AG nicht für leichte Fahrlässigkeit. Für
Hilfspersonen haftet Datalink AG nur für gehörige Auswahl und Instruktion.
8.2. Für nachweislich durch Datalink AG verursachte Mängel kann der
Kunde bei rechtzeitiger Rüge (siehe Ziffer 6.2 vorstehend) einzig von Datalink AG
(unentgeltliche) Nachbesserung verlangen. Weitere Gewährsrechte
wie Wandelung, Minderung oder Schadenersatz werden ausdrücklich
ausgeschlossen.
8.3. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden
Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung,
fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche
Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete
Betriebsmittel, elektrische oder elektromagnetische Einflüsse, sofern sie
nicht auf ein Verschulden von Datalink AG zurückzuführen sind. Soweit der
Kunde Austauschwerkstoffe anstelle von Originalteilen verwendet, übernimmt
Datalink AG keine Gewähr für hierdurch entstehende Schäden.
8.4. Zur Vornahme aller erforderlichen Nachbesserungen und Ersatzlieferungen
hat der Kunde Datalink AG aufzufordern und die erforderliche Zeit
und Gelegenheit zu geben.
8.5. Verlangt der Kunde Entwicklungen, welche über die Anwendung der
im Auftragszeitpunkt anerkannten Regeln der Technik hinausgehen, ist
der Kunde verpflichtet, Datalink AG von allen Schäden, die sich aus der Anwendung
von bei Vertragserfüllung noch nicht anerkannten Techniken ergeben,
freizustellen und freizuhalten.
8.6. Werden an Vertragsobjekten ohne Zustimmung von Datalink AG Änderungen
oder Reparaturen vorgenommen, so wird für dadurch entstehende
Schäden jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit Datalink AG insoweit
nicht wenigstens ein grobes Verschulden trifft.
8.7. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Funktionsmuster, Prototypen,
Vorserien, Nullserien etc. herzustellen und auszutesten. Er trägt
die mit einer voreiligen Serienproduktion verbundenen Risiken, soweit Datalink AG
nicht grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden insoweit trifft. Der
Kunde ist verpflichtet, vor der Verwendung einer für ihn neu entwickelten
Software Sicherungskopien anzufertigen, um sich vor einem evtl. Datenverlust
und den damit verbundenen Folgeschäden zu schützen.
8.8. Datalink AG sichert ausdrücklich nicht zu, dass von Datalink AG neu
entwickelte Software ununterbrochen und in allen vom Kunden gewünschten
Funktionen und Kombinationen, mit beliebigen Daten, EDV-Systemen
und Programmen fehlerfrei eingesetzt werden kann.
9. Entwicklungsrisiko
9.1. Bei Forschungs- und Entwicklungsaufträgen trägt die Datalink AG das
Risiko unvorhergesehener Mehraufwendungen oder Terminüberschreitungen
nicht, wenn der Grund dafür durch das Projekt bedingt ist.
9.2. Die Datalink AG informiert den Vertragspartner wenn projektbezogene
Schwierigkeiten auftreten, die terminliche, finanzielle Mehraufwendungen
oder qualitative Auswirkungen haben können.
9.3. Die Parteien einigen sich diesfalls in gemeinsamer Absprache über
das weitere Vorgehen.
10. Urheberrecht
Mit Bezahlung der Auftragssumme steht dem Auftraggeber das Recht zu,
die Arbeitsergebnisse der Datalink AG für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
Im Übrigen verbleibt das Urheberrecht an ihrem Werk (incl.
Know-How) bei der Datalink AG. Insbesondere darf der Kunde die von Datalink AG
erworbene Software nur für eigene Zwecke verwenden. Dem
Kunden ist auch nicht erlaubt, die von Datalink AG erworbene Software zu
kopieren oder zu bearbeiten.
11. Datensicherung
Die Datensicherung ist ausschliesslich Sache des Kunden. Datalink AG
haftet unter keinen Umständen für Datenverluste und daraus möglicherweise
entstehende Schäden. Datalink AG hat den Kunden eingehend darauf
hingewiesen, dass allenfalls bereits für den Test eines Gerätes zur
Erstellung eines Kostenvoranschlages und/oder im Zuge der Reparatur
das Gerätebetriebssystem neu aufgesetzt resp. aufgespielt werden muss
und dabei Daten unwiderruflich gelöscht werden können. Gegenüber allfälligen
Ansprüchen Dritter hält der Kunde die Datalink AG schadlos und er
übernimmt allfällige Rechtsstreitigkeiten mit dem Dritten auf erstes Verlangen
durch Datalink AG.
12. Mängelbehebungen
12.1. Mängel dürfen ausschliesslich von Datalink AG behoben werden. Versucht
der Kunde Mängel zu beheben oder zieht er dazu Dritte bei, verfällt
die Garantie ohne weiteres. Die Garantie verfällt ebenso, wenn der Kunde
bei Auftreten eines Mangels nicht alle geeigneten Massnahmen getroffen
hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern und Datalink AG nicht uneingeschränkt
die Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
12.2. Auch wenn der Kunde die Garantieleistung beansprucht, schuldet er
dennoch den vereinbarten Preis. Abzüge bzw. Garantierückbehalte sind
nicht zulässig.
12.3. Beide Parteien haben das Recht, auf eigene Kosten eine Prüfung der
Leistung von Datalink AG oder behaupteter Mängel durch einen neutralen
Sachverständigen zu verlangen.
13. Haftung für Nebenpflichten
Im Falle von verschuldeter Verletzung von Nebenpflichten durch Datalink AG
gelten die Regelungen des Abschnitts 9 entsprechend.
14. Freistellung gegenüber Drittansprüchen
Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner
Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird
aus diesem Grund Datalink AG in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet,
Datalink AG von allen Ansprüchen Dritter insoweit freizustellen
und freizuhalten.
15. Geschäfts und Betriebsgeheimnisse
Datalink AG offenbarte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden
werden von Datalink AG Dritten nur soweit zugänglich gemacht, als Datalink AG
diese zur Erfüllung der geschuldeten Leistung beizieht oder mit
der Erfüllung im Zusammenhang stehen.
16. Veröffentlichungen
16.1. Die Datalink AG ist berechtigt, ihre Werke unter Wahrung der Interessen
der Auftraggeber zu veröffentlichen.
16.2. Es steht der Datalink AG auch das Recht zu, in entsprechenden Veröffentlichungen
des Vertragspartners oder Dritter als Urheber des Werkes
genannt zu werden.
17. Anwendbares Recht
Für die Rechtsverhältnisse zwischen Datalink AG und dem jeweiligen Kunden
gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz. Die Anwendung des UNÜbereinkommens
über Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG) wird ausgeschlossen.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch
die Geschäftsleitung. Den hierin verlangten Schriftlichkeitserfordernissen
genügen auch Mitteilungen per E-Mail.
18.2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist im kaufmännischen
Rechtsverkehr der Ort des Sitzes von Datalink AG.
18.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten
zwischen Datalink AG und dem jeweiligen Kunden aus und im Zusammenhang
mit dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist, vorbehältlich
zwingender gesetzlicher Bestimmungen, der Sitz von Datalink AG
ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
18.4. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird der Vertrag im übrigen hiervon nicht berührt.
Mai 2009
Impressum
Kontaktadresse
Datalink AG
Ringstrasse 16
8600 Dübendorf
Zentrale: Tel. +41 44 824 55 55
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